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Entscheidungen in Übersicht EÜ119 (RZ 2005, 229)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2005, 229 Heft 10 v. 1.10.2005

§ 11 Z 2 ZPO

§ 227 Abs 2 ZPO

Die Ansprüche mehrerer Kläger als formelle Streitgenossen gegen denselben Beklagten können zufolge § 227 Abs 2 ZPO vor dem Gerichtshof durchgesetzt werden, wenn der Streitwert der Ansprüche auch nur eines Klägers die Gerichtshofsgrenze übersteigt.

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