vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ111 (RZ 2005, 228)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2005, 228 Heft 10 v. 1.10.2005

§ 21 Abs 1 KO

Da sich § 21 Abs 1 KO auf Rechtsgeschäfte bezieht, bei denen die Vertragspartner im Austauschverhältnis stehende Leistungspflichten vereinbarten, fallen auch (gerichtliche) Vergleiche unter die durch diese Bestimmung erfassten Rechtsgeschäfte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!