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Entscheidungen in Übersicht EÜ107 (RZ 2005, 228)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2005, 228 Heft 10 v. 1.10.2005

§ 1304 ABGB

Kann eine den Vertrag verletzende Partei den drohenden Schaden jederzeit dadurch abwenden, dass sie ihre Vertragspflichten erfüllt, so ist die andere Partei nicht verpflichtet, von ihrem Recht zur Vertragsauflösung Gebrauch zu machen und sich einen anderen Vertragspartner zu suchen, um nachteilige Folgen der Vertragsverletzung abzuwenden.

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