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Entscheidungen in Übersicht EÜ78 (RZ 2004, 197)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2004, 197 Heft 9 v. 1.9.2004

§ 193 Abs 2 AußStrG idF KindRÄG 2001

Übersteigt der Wert des Vermögens eines Kindes 10.000 EUR, dann ist auch im Fall der Vermögensverwaltung durch die Eltern zwingend eine Sicherungsmaßnahme anzuordnen; diese muss aber nicht unbedingt in einer Sperre des Guthabens, sondern kann auch in weniger einschränkenden Maßnahmen bestehen.

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