§ 951 Abs 1 ABGB
Im Pflichtteilsprozess über die Schenkungsanfechtung nach § 951 Abs 1 ABGB sind die Erben des Beschenkten als Universalsukzessoren passiv legitimiert.
E 29.1.2004, 6 Ob 263/03z (RS 118631)
§ 951 Abs 1 ABGB
Im Pflichtteilsprozess über die Schenkungsanfechtung nach § 951 Abs 1 ABGB sind die Erben des Beschenkten als Universalsukzessoren passiv legitimiert.
E 29.1.2004, 6 Ob 263/03z (RS 118631)