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Entscheidungen in Übersicht EÜ48 (RZ 2004, 115)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2004, 115 Heft 5 v. 1.5.2004

§ 78 UrhG

Nacktfotos betreffen regelmäßig den Kern der Persönlichkeit. In diesem höchstpersönlichem Intimbereich überwiegen deshalb im Interessenkonflikt des § 78 UrhG ungeachtet einer einmal erteilen Veröffentlichungsermächtigung - mag diese auch unwiderruflich und uneingeschränkt eingeräumt worden sein - regelmäßig die Interessen des Abgebildeten, auch wenn dieser einem Berufsfotografen Modell gestanden ist.

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