§ 31 JN
In einem Delegierungsantrag ist das Gericht, an das delegiert werden soll, genau zu bezeichnen.
E 21.10.2003, 5 Ob 239/03p (RS 118473)
§ 31 JN
In einem Delegierungsantrag ist das Gericht, an das delegiert werden soll, genau zu bezeichnen.
E 21.10.2003, 5 Ob 239/03p (RS 118473)