§ 14 UrhG
Die Frage der Öffentlichkeit spielt bei allen Verwertungsrechten die entscheidende Rolle, weil eine Nutzung in der Privatsphäre des Nutzers grundsätzlich keine urheberrechtlichen Ansprüche auslöst.
E 16.12.2003, 4 Ob 230/03g (RS 118369)
§ 14 UrhG
Die Frage der Öffentlichkeit spielt bei allen Verwertungsrechten die entscheidende Rolle, weil eine Nutzung in der Privatsphäre des Nutzers grundsätzlich keine urheberrechtlichen Ansprüche auslöst.
E 16.12.2003, 4 Ob 230/03g (RS 118369)