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Entscheidungen in Übersicht EÜ42 (RZ 2004, 114)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2004, 114 Heft 5 v. 1.5.2004

§ 364b ABGB

Voraussetzung für einen verschuldensunabhängigen Ausgleichsanspruch nach § 364b ABGB ist nicht, dass der Schaden am Gebäude selbst entstanden ist. Die Ersatzpflicht besteht auch für Vermögensschäden des Nachbarn, die als direkte Folge einer Zustandsveränderung am Nachbargebäude eintreten.

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