Art 1 lit a Verordnung (EWG)Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung
§ 2 Abs 1 UVG
Ein Sozialhilfeempfänger ist kein "arbeitsloser Arbeitnehmer" im Sinne dieser Verordnung; seine Kinder haben daher keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn sie weder österreichische Staatsbürger noch staatenlos sind.