§ 179 ABGB
§ 180a Abs 1 ABGB
Eine Adoption zwischen Geschwistern beziehungsweise Schwägern ist nicht schon wegen dieses Verhältnisses unzulässig.
§ 179 ABGB
§ 180a Abs 1 ABGB
Eine Adoption zwischen Geschwistern beziehungsweise Schwägern ist nicht schon wegen dieses Verhältnisses unzulässig.