§ 5c Abs 1 Z 1 KSchG
Art 4 Abs 1 lit a EG-RL 97/7/EG - Fernabsatz-RL 397L0007
Ein Unternehmer verstößt gegen § 5c Abs 1 Z 1 KSchG, wenn er seine Adresse zwar mit einem Firmenschlagwort, einem Postfach und der Angabe der Gemeinde seines Sitzes angibt, eine genaue geografische Bezeichnung (Straßenangabe) aber unterlässt.*)