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Entscheidungen in Übersicht EÜ166 (RZ 2004, 280)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2004, 280 Heft 12 v. 1.12.2004

§ 281 Abs 1 Z 1 StPO

Wird der die Nichtigkeit begründende Tatumstand dem Beschwerdeführer vor oder während der Hauptverhandlung bekannt und dennoch erstmalig - und daher objektiv verspätet - in der Nichtigkeitsbeschwerde geltend gemacht, hat der Beschwerdeführer darzulegen, aus welchem Grund er an der Rüge allenfalls bei Beginn oder im Verlauf der Hauptverhandlung gehindert war.

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