Art 6 Abs 1 MRK
Art 6 Abs 1 MRK schreibt eine Verfahrensführung innerhalb angemessener Frist vor, verknüpft aber die Dauer eines Strafverfahrens nicht mit dessen Ausgang im Schuldpunkt.
E 17.6.2004, 12 Os 104/03 (RS 119218)
Art 6 Abs 1 MRK
Art 6 Abs 1 MRK schreibt eine Verfahrensführung innerhalb angemessener Frist vor, verknüpft aber die Dauer eines Strafverfahrens nicht mit dessen Ausgang im Schuldpunkt.
E 17.6.2004, 12 Os 104/03 (RS 119218)