§ 3 Abs 1 UrhG
Die für ein Computerspiel verwendeten bildlichen Darstellungen können als Gebrauchsgrafik geschützt sein.
E 6.7.2004, 4 Ob 133/04v (RS 119150)
§ 3 Abs 1 UrhG
Die für ein Computerspiel verwendeten bildlichen Darstellungen können als Gebrauchsgrafik geschützt sein.
E 6.7.2004, 4 Ob 133/04v (RS 119150)