vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ160 (RZ 2004, 279)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2004, 279 Heft 12 v. 1.12.2004

§ 90a Abs 2 StPO

§ 90g Abs 1 StPO

Angesichts des Umstandes, dass eine planwidrige Lücke des § 90a Abs 2 StPO nicht erkennbar ist darf ein Geständnis zwar im Fall des § 90g Abs 1 StPO (und auch dort unabhängig von fehlender Zustimmung des Verletzten [vgl § 7 Abs 4 JGG]), nicht aber als generelle Voraussetzung für diversionelle Erledigung angesehen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!