§ 14 Abs 3 AbgEO
Der Gerichtsstand des § 14 Abs 3 AbgEO schließt ebenso wie der des § 37 Abs 3 EO den Wahlgerichtsstand nach § 86a JN aus.
E 21.7.2004, 3 Ob 163/04y (RS 119168)
§ 14 Abs 3 AbgEO
Der Gerichtsstand des § 14 Abs 3 AbgEO schließt ebenso wie der des § 37 Abs 3 EO den Wahlgerichtsstand nach § 86a JN aus.
E 21.7.2004, 3 Ob 163/04y (RS 119168)