§ 3 UrhG
§ 4 UrhG
Sowohl der filmische Ablauf als auch die bildlichen Darstellungen eines Computerspiels sind unabhängig vom zugrunde liegenden Programm schutzfähig.
§ 3 UrhG
§ 4 UrhG
Sowohl der filmische Ablauf als auch die bildlichen Darstellungen eines Computerspiels sind unabhängig vom zugrunde liegenden Programm schutzfähig.