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Entscheidungen in Übersicht EÜ142 (RZ 2004, 277)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2004, 277 Heft 12 v. 1.12.2004

§ 196 AktG

Jedenfalls dann, wenn ein Aktionär, der gegen seine Stimme beschlossenen Entlastung widersprochen hat, kann ihm persönlich aus einem solchen Beschluss kein rechtlicher Nachteil daraus entstehen, dass er damit auf eigene Ersatzansprüche verzichtet oder das Nichtbestehen solcher Ansprüche anerkannt hätte.

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