§ 61 Abs 2 GmbHG
§ 6 Abs 1 Sbg TourismusG
Die Durchgriffshaftung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung setzt die Verletzung "deliktstypischer" Sorgfaltspflichten voraus. Wenn öffentlich-rechtliche Tourismusverbände ihre Aufgaben auf eine nur mit dem Mindestkapital ausgestattete Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Gesellschafter sie sind, auslagern, jährliche Beitragszahlungen der Gesellschafter vereinbaren, auf die Geschäftsführung Einfluss nehmen und bei einem Kreditgeber den Eindruck besonderer Bonität erwecken, sind sie bei Insolvenz der Gesellschaft dem Durchgriff des Gläubigers ausgesetzt.