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Entscheidungen in Übersicht EÜ137 (RZ 2004, 277)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2004, 277 Heft 12 v. 1.12.2004

§ 4 UrhG

Mit dem Begriff "Laufbildwerke" ist nicht eine Folge von Laufbildern im Sinne des § 73 Abs 2 UrhG gemeint, sondern es wird damit nur ausgedrückt, dass es sich um eine Bildfolge handeln muss, die den Eindruck eines bewegten Bildes hervorruft. Auch computergenerierte Vorgänge wie Computerspiele können damit Filmwerke sein.

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