Art 54 SDÜ
§ 90a StPO
Das (europäische) Verbot der Doppelbestrafung nach Art 54 SDÜ gilt auch für zum Strafklageverbrauch führende Verfahren, in denen die Staatsanwaltschaft eines Mitgliedstaats ohne Mitwirkung eines Gerichts ein in diesem Mitgliedstaat eingeleitetes Strafverfahren einstellt, nachdem der Beschuldigte bestimmte Auflagen erfüllt und insbesondere einen bestimmten, von der Staatsanwaltschaft festgesetzten Geldbetrag entrichtet hat. Die festgelegten Auf-