1.) Welche Kosten sind "vorprozessual"?
a) Allgemeine Abgrenzungskriterien:
Nach den von der Judikatur angenommenen allgemeinen Kriterien liegen vorprozessuale Kosten beispielsweise vor, wenn sie:
der Beweissammlung und Prozessvorbereitung dienen1)der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Prozess dienen2)