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Ersatz vorprozessualer Anwaltskosten

WissenschaftBernd Christandl*)*)Mag. Bernd Christandl, RiAA d OLG-Sprengel GrazRZ 2004, 262 Heft 12 v. 1.12.2004

1.) Welche Kosten sind "vorprozessual"?

a) Allgemeine Abgrenzungskriterien:

Nach den von der Judikatur angenommenen allgemeinen Kriterien liegen vorprozessuale Kosten beispielsweise vor, wenn sie:

der Beweissammlung und Prozessvorbereitung dienen1)1)1 Ob 13/04z; 1 Ob 49/03t; SZ 46/103; ZVR 1960/201; ZVR 1959/180.der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Prozess dienen2)2)SZ 52/146.

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