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Strafsachen § 174 StPO (RZ 2004/27)

EntscheidungenStrafsachenBearbeitet von SenPräs i.R. Dr. Rudolf KießwetterRZ 2004/27RZ 2004, 257 Heft 11 v. 1.11.2004

§ 174 StPO:

Zur Frage der Zulässigkeit einer Vorführung des Besch zum Sachverständigen zwecks Befundaufnahme auch ohne vorherige förmliche gerichtliche Vorladung.

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