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Zivilsachen §§ 479, 1460, 1500 ABGB (RZ 2004/24)

EntscheidungenZivilsachenBearbeitet von VizePräs i.R. Dr. Kurt HofmannRZ 2004/24RZ 2004, 228 Heft 10 v. 1.10.2004

§§ 479, 1460, 1500 ABGB:

Die Dienstbarkeit an einem Wanderweg kann gleichzeitig von der Gemeinde und einem alpinen Verein ersessen werden. Der Besitzwille des Vereines wird etwa durch die Markierung und die Betreuung des Weges bekundet.

Den Erwerber des Grundstückes, über den ein markierter Wanderweg führt, trifft um gutgläubig zu sein eine Nachforschungspflicht.

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