§ 163 ABGB idF vor dem UeKindG
Auch nach der Rechtslage vor dem Ue-KindG ist ein bereits abgegebenes Vaterschaftsanerkenntnis mit einer Klage auf Feststellung der Nichtvaterschaft des Anerkennenden durch dessen Erben bekämpfbar.
E 26.2.2002, 7 Ob 288/02g (-)