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Entscheidungen in Übersicht EÜ154 (RZ 2003, 158)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2003, 158 Heft 6 v. 1.6.2003

§ 35 KartG

Ein Auftrag gemäß § 35 KartG, den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung abzustellen, setzt ein Andauern des Missbrauchs im Entscheidungszeitpunkt voraus; ist der Missbrauch bereits abgestellt, ist ein Auftrag unzulässig. Eine (vorbeugende) Unterlassungsklage zur Verhinderung künftigen missbräuchlichen Verhaltens ist dem österreichischen Kartellrecht fremd (so auch 16 Ok 7/02).

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