§ 140 ABGB
Ein Zusatzeinkommen für "schwarz", also im Pfusch durchgeführte Arbeiten ist in die Unterhaltsbemessung einzubeziehen.
E 27.11.2002, 7 Ob 26/02b (RS 117131)
§ 140 ABGB
Ein Zusatzeinkommen für "schwarz", also im Pfusch durchgeführte Arbeiten ist in die Unterhaltsbemessung einzubeziehen.
E 27.11.2002, 7 Ob 26/02b (RS 117131)