§ 923 ABGB
§ 1167 ABGB
Die "Frankfurter Tabelle zur Reisepreisminderung" ist auch für den österreichischen Rechtsbereich als brauchbare Orientierungsgrundlage heranzuziehen.
§ 923 ABGB
§ 1167 ABGB
Die "Frankfurter Tabelle zur Reisepreisminderung" ist auch für den österreichischen Rechtsbereich als brauchbare Orientierungsgrundlage heranzuziehen.