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Entscheidungen in Übersicht EÜ97 (RZ 2003, 110)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2003, 110 Heft 4 v. 1.4.2003

§ 382b Abs 3 EO

Der in § 382b Abs 3 EO verwendete Begriff "Verwandte in gerader Linie des Ehegatten" ist so auszulegen, dass Kinder des Ehegatten Angehörige im Sinn des § 382b Abs 3 EO bleiben, wenn dieser Elternteil stirbt.

E 27.8.2002, 5 Ob 170/02i

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