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Entscheidungen in Übersicht EÜ80 (RZ 2003, 108)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2003, 108 Heft 4 v. 1.4.2003

§ 235 ZPO

Wurde die bezirksgerichtliche Wertgrenze bereits aus Anlass einer früheren Erweiterung des Klagebegehrens überschritten, dann liegt bei einer neuerlichen Erweiterung des Klagebegehrens kein Anwendungsfall des § 235 Abs 2 ZPO vor. Eine solche neuerliche Erweiterung des Klagebegehrens ist nur unter dem Gesichtspunkt des § 235 Abs 3 ZPO zu beurteilen.

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