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Entscheidungen in Übersicht EÜ76 (RZ 2003, 108)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2003, 108 Heft 4 v. 1.4.2003

§ 7 GewO 1994

§ 36 HKG

Die Frage, ob ein Gewerbe industriemäßig oder nicht betrieben wird, ist eine solche der Ausübungsform. Die Qualifikation als Industriebetrieb ist nicht von der Erteilung einer darauf bezüglichen Gewerbeberechtigung - die lediglich den Gewerbeantritt erleichtert - abhängig. Auch eine "normale Gewerbeberechtigung" erfasst und erlaubt die Ausübung des Gewerbes in Form eines Industriebetriebs. Maßgebliches Kriterium für die Zuordnung als Industriebetrieb ist das zumindest überwiegende Vorliegen der in § 7 Abs 1 GewO aufgezählten Merkmale. Die Industrieförmigkeit kann durch starke Ausprägung der die Produktion betreffenden Merkmale (Z 2 bis Z 6) ebenso begründet sein wie durch eine starke Ausprägung der Großbetriebscharakteristika (Z 1 und Z 7) bei zugleich schwächerer Ausprägung der die Organisation der Produktion betreffenden Merkmale. (Hier: Kaffeerösterei ist Industriebetrieb.)

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