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Entscheidungen in Übersicht EÜ66 (RZ 2003, 88)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2003, 88 Heft 3 v. 1.3.2003

§ 258 Abs 2 StPO

§ 281 Abs 1 Z 5 StPO

Ein Beweismittel, das ordnungsgemäß in das Beweisverfahren der Hauptverhandlung Eingang gefunden hat, muss - bei sonstiger Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 5 StPO - bei der Beweiswürdigung berücksichtigt werden.

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