gemäß § 19 Abs. 3 der Satzungen über die von den Vereinsorganen angewandten Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks Wahrung und Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit, 1997 bis 2002
gemäß § 19 Abs. 3 der Satzungen über die von den Vereinsorganen angewandten Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks Wahrung und Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit, 1997 bis 2002