Die Budgetgesetze 2003 zwangen die Justiz zu einem Sparkurs, der es nicht mehr möglich macht, die hohe Qualität der österreichischen Gerichtsbarkeit aufrechtzuerhalten. Die rigiden Sparmaßnahmen, in erster Linie in personeller Hinsicht, riefen nicht nur die Standesvertreter auf den Plan, sondern veranlassten auch die Präsidenten der Gerichtshöfe zu einer vielbeachteten Resolution. Auch die Rechtsanwälte drückten ihre Besorgnis in Erklärungen mehrerer Länderkammern aus, während der Präsident des österreichischen Rechtsanwaltskammertages in einem Interview die hohe Qualität der österreichischen Gerichtsbarkeit hervorhob. Um eben diese hohe Qualität zu erhalten sah sich die Standesvertretung veranlasst, im Rahmen des "Notstandstages der österreichischen Gerichtsbarkeit" von der Politik die entsprechenden Maßnahmen einzufordern. Die beeindruckende Beteiligung der österreichischen RichterInnen und StaatsanwältInnen machte deutlich, dass es dabei um ein wichtiges Anliegen geht, das die Richterinnen und Richter stellvertretend im Interesse der Rechtspflege vertreten. Die Standesvertretung wird daher - gestärkt durch die vielbeachtete Demonstration - die angesprochenen Ziele weiterverfolgen. Zu diesem Zweck wurde ein Schreiben an Justizminister Dieter Böhmdorfer (unter gleichzeitiger Verständigung von Finanzminister Karl-Heinz Grasser und Bundeskanzler Schüssel) gerichtet, in welchem Verhandlungen zu den angesprochenen Themen begehrt werden. Zu Redaktionsschluss stand eine Reaktion noch aus.