I. Einleitung
Das Konsumentenschutzgesetz nähert sich in seiner Bestandsqualität langsam dem ASVG an. In nur zwei Jahren haben zuletzt drei Novellen1) zahlreiche Änderungen gebracht. Die nächste Novelle wird im Rahmen des Zivilrechtsänderungsgesetzes (ZRÄG) 20042) in Kraft treten. Der Text der Regierungsvorlage3) wurde in der Sitzung des Justizausschusses vom 17. September 20034) noch mehrfach geändert, hat am 9. Oktober 2003 den Bundesrat "passiert", wurde am 28. Oktober 2003 durch BGBl I 2003/91 verlautbart und wird am 1. Jänner 2004 in Kraft treten.