Die südafrikanische Einwanderungspolitik wurde in Artikel 96 des Einwanderungsgesetzes von 1991 festgeschrieben. Am 31. Mai 2002 wurde das neue Einwanderungsgesetz (Immigration Act 2002 - Nr. 13 aus 2002) vom südafrikanischen Parlament verabschiedet. Die Durchführungsvorschriften finden sich in den Immigration Regulations vom 25. November 2002. Sie traten am 12. März 2003 in Kraft.
Folgende grundsätzliche Bedingungen sind festgeschrieben: