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Entscheidungen in Übersicht EÜ256 (RZ 2003, 258)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2003, 258 Heft 11 v. 1.11.2003

§ 146 StGB

Der Kausalzusammenhang ist gegeben, wenn der Irrtum für die Vermögensverfügung des Getäuschten zumindest mitbestimmend war. Dabei handelt es sich um eine auf der Tatsachenebene zu klärende Frage. Eine als erwiesen angenommene Kausalität kann durch die Konstatierung nicht problematisiert werden, dass ohne den Irrtum, bei Kenntnis der wahren Sachlage, aus anderen nicht wirksam gewordenen Motiven genauso verfügt worden wäre.

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