§ 212 Abs 3 ABGB idF KindRÄG 2001
§ 271 ABGB idf KindRÄG 2001
Keine Bestellung des Jugendwohlfahrtsträgers zum Kollisionskurator.
§ 212 Abs 3 ABGB idF KindRÄG 2001
§ 271 ABGB idf KindRÄG 2001
Keine Bestellung des Jugendwohlfahrtsträgers zum Kollisionskurator.