§ 28 StGB
Spezialität ist ein Scheinkonkurrenzverhältnis, das auf Idealkonkurrenz beschränkt ist.
E 3.6.2003, 14 Os 64/03 (RS 117743)
§ 28 StGB
Spezialität ist ein Scheinkonkurrenzverhältnis, das auf Idealkonkurrenz beschränkt ist.
E 3.6.2003, 14 Os 64/03 (RS 117743)