Am 6. 5. 2026 veröffentlichte die EU-Kommission auf ihrer Homepage sowohl den Entwurf der erstmals zu ändernden ESRS als auch den Entwurf für den durch die von der "value chain cap" geschützten Unternehmen freiwillig anwendbaren Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandard. Beide Maßnahmen dienen der Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten. Im Mittelpunkt des Beitrags steht der für die Unternehmen mit bis zu durchschnittlich 1.000 Beschäftigten freiwillig anwendbare Standard, der für diese Unternehmen die Obergrenze an nachhaltigkeitsbezogenen Berichtsinformationen zum Zwecke der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD festlegt. Ein Abgleich mit dem zeitgleich veröffentlichten Entwurf für die überarbeiteten ESRS zeigt, dass die nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen nur einen vergleichsweise geringen Teil der für die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette vorgeschriebenen Informationen durch die von den unter die value chain cap fallenden Unternehmen bereitgestellten Daten abdecken können. Es bleibt abzuwarten, ob die nach dem Entwurf für die ESRS vorgeschlagene Aufgabe der Präferenz für die Verwendung direkter Daten von den Geschäftspartnern der Wertschöpfungskette ausreicht, damit die der CSRD unterliegenden Unternehmen die geforderten Angaben über die Wertschöpfungskette offenlegen können, und ob der freiwillig anwendbare Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandard ausreichend Impulse für das Nachhaltigkeitsmanagement der diesen anwendenden Unternehmen setzt.

