Bestätigungen durch Wirtschaftsprüfer im Zusammenhang mit zukunftsorientierten Finanzinformationen gewinnen in der Beratungs- und Prüfungspraxis, insb bei nach dem Leitfaden erstellten Fortbestehensprognosen, zunehmend an Bedeutung. Es hat sich gezeigt, dass die bislang verwendeten unterschiedlichen nationalen und internationalen Prüfungsstandards nur bedingt geeignet sind, um diese spezielle Form der Prüfungsaufträge transparent und vergleichbar durchzuführen sowie darüber adäquat zu berichten. Der Fachsenat für Sanierungsberatung und der Fachsenat für Abschlussprüfung und andere Zusicherungsleistungen haben daher in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe die Stellungnahme "Prüfung von zukunftsorientierten Finanzinformationen"1 (KFS/PE 34) erarbeitet.

