Der UmgrStR-Wartungserlass 2025 wurde - nach einer großzügigen Begutachtungsfrist - Ende Dezember 2025 in der finalen Fassung veröffentlicht.1 Darin treffen die UmgrStR praxisrelevante Aussagen zur strukturierten Meldung von Umgründungen und verarbeiten eine Reihe spannender Fragestellungen, die im Laufe des letzten Jahres an das BMF herangetragen wurden.

