Der Beitrag behandelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Rückstellung für Steuernachforderungen zu bilden bzw nicht zu bilden ist.
1. Beispiel und Frage
Fall 1: Die A-GmbH hinterzieht im Jahr 2023 Steuern. Ende 2025 beginnt bei der A-GmbH eine Außenprüfung betreffend das Jahr 2023. Im Zuge der Außenprüfung wird die Steuerhinterziehung allerdings nicht aufgedeckt.

