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Änderungsvorschläge betreffend CSRD und CSDDD gemäß Omnibus I und Änderungen der UmwelttaxonomieVO zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit

UnternehmensberichterstattungUniv.-Prof. Dr. Dr. Georg Schneider/Dr. Theresa Wittreich, BSc MSc MScRWZ 2025/36RWZ 2025, 202 Heft 6 v. 2.7.2025

1. Einleitung

Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission mit Omnibus I und Omnibus II die ersten Teile des geplanten Entbürokratisierungspaketes zur Steigerung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit. Omnibus I schlägt ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Erleichterung der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten nach der CSRD, der Einhaltung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten nach der CSDDD sowie des CO2-Grenzausgleichssystems vor. Omnibus I wird von einer geplanten Änderung der UmwelttaxonomieVO begleitet. Omnibus II soll zu einer Erleichterung von Investitionsvorhaben beitragen. Zur weiteren Entbürokratisierung veröffentlichte die Europäische Kommission im Mai 2025 Maßnahmenpakete im Rahmen von Omnibus III und Omnibus IV zur Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik bzw zur Stärkung der Wachstumsanreize für kleine und mittlere Unternehmen. Der vorliegende Beitrag liefert einen Überblick zu den Änderungsvorschlägen in Omnibus I - mit Fokus auf die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattungs- und Sorgfaltspflichten - sowie den vorgeschlagenen Änderungen der UmwelttaxonomieVO.

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