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Eine kritische Würdigung des ersten Omnibus-Vereinfachungspakets (Teil 1)

UnternehmensberichterstattungNina Limberg, MSc./Mag. Sophia PfannerRWZ 2025/24RWZ 2025, 126 Heft 4 v. 28.4.2025

1. Einleitung

Am 26. 2. 2025 leitete die Europäische Kommission mit der Veröffentlichung der Entwürfe zu den Omnibus-Vereinfachungspaketen I und II ein Omnibus-Verfahren11 Hinweis: Bei einem Omnibus-Verfahren handelt es sich um ein Gesetzgebungsverfahren, durch das mehrere bestehende oder geplante Regelungen gleichzeitig geändert werden. ein, welches die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken soll.22Vgl EU-Kommission, Kommission vereinfacht Vorschriften für Nachhaltigkeitsberichterstattung und EU-Investitionen: mehr als 6 Mrd. EUR an Entlastung beim Verwaltungsaufwand angestrebt, Pressemitteilung IP/25/614 (vom 26. 2. 2025), abrufbar unter https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_614 . Das Omnibus-Paket I zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichtspflichten von Unternehmen zeitlich zu verschieben,33Vgl Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2025 zur Änderung der Richtlinien (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 bezüglich der Termine, ab denen die Mitgliedstaaten bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen erfüllen müssen - im Folgenden Stop the clock Proposal. inhaltlich zu vereinfachen und die entsprechenden Sorgfaltspflichten zu reduzieren.44Vgl Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2025 zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG , 2013/34/EU , (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 im Hinblick auf bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen - im Folgenden Content Proposal. Auch Anpassungen des CO2-Grenzausgleichssystems (Carbon Border Adjustment Mechanism; CBAM) sind vorgesehen.55Vgl Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/956 hinsichtlich einer Vereinfachung und Stärkung des CO2-Grenzausgleichssystems. Das Omnibus-Paket II befasst sich mit den EU-Investitionsprogrammen.66Vgl EU-Kommission, Questions and answers on simplification omnibus I and II (vom 26. 2. 2025), abrufbar unter https://ec.europa.eu/commission/presscorner/api/files/document/print/en/qanda_25_615/QANDA_25_615_EN.pdf .

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