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Externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung - Eine vergleichende und kritische Analyse der CSRD-Umsetzungsentwürfe in Österreich und Deutschland

UnternehmensberichterstattungElena Koll, MSc/Univ.-Prof. Dr. Sven HartliebRWZ 2025/18RWZ 2025, 95 Heft 3 v. 28.3.2025

1. Einführung

Mit dem European Green Deal hat die Europäische Kommission im Jahr 2019 ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Förderung nachhaltigen Wirtschaftens ins Leben gerufen.11Umfangreichere Informationen zum Green Deal gibt es auf der Webseite der Europäischen Kommission: https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de . Dazu zählt die Verabschiedung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD; RL 2022/2464/EU ), welche die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen erweitert. Eine wesentliche Neuerung der CSRD ist die Einführung einer verpflichtenden materiellen Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch einen externen Prüfer.22Dies geht über die bisher erforderliche Existenzprüfung in Österreich nach KFS/PE 32 Rz 9 f bzw KFS/PG 10 Rz 34 hinaus, wonach der Abschlussprüfer die Aufstellung eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts oder die Aufnahme einer nichtfinanziellen Erklärung im Lagebericht zu prüfen hatte.

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