Das diesjährige Abgabenänderungsgesetz 2025 enthält zwar aus ertragsteuerlicher Sicht keine größeren Steuerreformmaßnahmen, sieht aber einige praxisrelevante technische Änderungen im Bereich der Kapitalvermögensbesteuerung, der Versicherungen und der Stiftungsbesteuerung vor. Zudem wurde in einem eigenen Gesetzespaket eine befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrages als Konjunkturfördermaßnahme beschlossen. Dieser Beitrag gibt einen kurzen Überblick über diese ausgewählten Maßnahmen.

