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DRSC-Studie zur Anwendung der IFRS für den Einzelabschluss in Deutschland

Rechnungswesen und SteuerrechtMag. Werner Fleischer/Mag. Helmut KerschbaumerRWZ 2025/51RWZ 2025, 312 Heft 10 v. 31.10.2025

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) untersuchte in einer zweistufigen Studie11Vgl Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC), Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland, Abschlussbericht über die Rückmeldungen aus der in Phase 2 der DRSC-Studie durchgeführten Unternehmensbefragung, März 2025, im Folgenden "DRSC-Studie". die Akzeptanz und den praktischen Nutzen der Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) für den Einzelabschluss in Deutschland. Die Ergebnisse einer Stichprobe von 827 Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branche zeigen, dass Unternehmen, die bereits IFRS (vor allem im Konzernabschluss) anwenden, ein potenzielles Wahlrecht zur Anwendung der IFRS für den Einzelabschluss überwiegend positiv sehen und dieses mehrheitlich auch nutzen würden, während nur nach HGB Bilanzierende zurückhaltender reagieren. Die Entscheidung für IFRS im Einzelabschluss wird vor allem mit Gestaltungsfreiheit und potenziellen Einsparungen begründet; die Skepsis beruht im Wesentlichen auf Implementierungskosten, fehlendem IFRS-Know-how und möglichem Druck zur IFRS-Anwendung durch die Stakeholder. Ein bedingtes Wahlrecht könnte als Kompromiss dienen, indem es IFRS-Anwendern Vorteile eröffnet und gleichzeitig Nachteile für HGB-Bilanzierer vermeidet. Im Rahmen einer Fallstudie22Vgl Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC), Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland, Bericht über die durch das DRSC durchgeführte Fallstudie zu einem potenziellen Wahlrecht zur befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss von Tochterunternehmen, September 2025; im Folgenden "DRSC-Fallstudie". wurde aufbauend auf den Ergebnissen der Unternehmensbefragung untersucht, wie die Ausgestaltung des Wahlrechts die Effektivität und Effizienz der Finanzberichterstattung in Deutschland verbessern könnte. Das DRSC plant in einer nächsten Phase die nähere Definition eines möglichen Anwenderkreises und die Einbeziehung weiterer Stakeholder.

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