KI-Lösungen unterliegen einem fortlaufenden Wandel. Häufig wird die KI nicht nur einmalig bei ihrer originären Entwicklung mit umfangreichen Mengen an Trainingsdaten trainiert, sondern laufend durch Updates und nachgelagerte Trainingsprozesse mit neuen, aktuelleren Daten weiterentwickelt und auf dem neuesten Stand gehalten. Aus bilanzrechtlicher Sicht stellt sich die Frage, ob Ausgaben für derartige KI-Weiterentwicklungen als Erhaltungsaufwand zu erfassen oder als Anschaffungs- oder Herstellungsvorgang zu aktivieren sind.1

