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Die steuerbilanzielle Behandlung von nachgelagertem KI-Training und Updates

Rechnungswesen und SteuerrechtDr. Sebastian GenslucknerRWZ 2025/50RWZ 2025, 307 Heft 10 v. 31.10.2025

KI-Lösungen unterliegen einem fortlaufenden Wandel. Häufig wird die KI nicht nur einmalig bei ihrer originären Entwicklung mit umfangreichen Mengen an Trainingsdaten trainiert, sondern laufend durch Updates und nachgelagerte Trainingsprozesse mit neuen, aktuelleren Daten weiterentwickelt und auf dem neuesten Stand gehalten. Aus bilanzrechtlicher Sicht stellt sich die Frage, ob Ausgaben für derartige KI-Weiterentwicklungen als Erhaltungsaufwand zu erfassen oder als Anschaffungs- oder Herstellungsvorgang zu aktivieren sind.11Für eine weiterführende Auseinandersetzung mit der Thematik sei auf die kürzlich erschienene Monografie des Autors verwiesen: Gensluckner, Bilanzierung von künstlicher Intelligenz (2025).

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